Betreuungsrecht
Im Zweifelsfall oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Betreuungsbehörde Kreis Höxter. Den Link zur Betreuungsbehörde mit ihren Ansprechpartnern finden Sie in der Spalte rechts.
In unserer Reihe Wissen kompakt finden regelmäßig Web-Seminare zu diesem Thema statt. Den Link zu den Web-Seminaren finden Sie in der Spalte rechts.
Vorsorgevollmacht

Betreuungs-
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Informationen
zur
Vorsorgevollmacht

Vorsorge-
ausfüllbares
PDF-Formular
deutsch 1
1 Die Formulare zur Vorsorgevollmacht steht in vielen weiteren Sprechen zur Verfügung.

Vorsorge-
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Schritt
für
Schritt 2
2 Das Online-Tool der Verbraucherzentrale verwendet das aktuelle Formular des BMJV.
Betreuungsverfügung

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Vorsorgevollmacht

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ausfüllbares
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deutsch 1
1 Die Formulare zur Betreuunugsverfügung stehen in vielen weiteren Sprechen zur Verfügung.

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für
Schritt 2
2 Das Online-Tool der Verbraucherzentrale verwendet das aktuelle Formular des BMJV.
Begriffe und Wissenswertes
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson rechtsgeschäftlich bevollmächtigt werden, im Bedarfsfall die Angelegenheiten des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin im Umfang der erteilten Vollmacht wahrzunehmen, wenn diese Person infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise regeln kann. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht einer betreuungsbedürftigen Person für die erforderlichen Aufgabenbereiche vor und ist die bevollmächtigte Person bereit, die Angelegenheiten der betreuungsbedürftigen Person wahrzunehmen, so ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers nicht erforderlich. Eine wirksame Vollmacht kann durch eine volljährige, geschäftsfähige Person erteilt werden. Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. In bestimmten Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich (Hinweise hierzu enthält die Broschüre „Betreuungsrecht“).
Quelle: BMJV
Betreuungsverfügung
Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Von ihm sind erwachsene Menschen betroffen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung.
Quelle: BMJV
Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung
In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen und die in Ihrem Namen handeln können. Diese springen zum Beispiel ein, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie die Vollmacht schreiben, sollten Sie den oder die Bevollmächtigte(n) (zum Beispiel Angehörige, Freunde) einbeziehen. Bevollmächtigte werden nicht vom Gericht beaufsichtigt.
Im Gegensatz zur Vollmacht ist das Gericht in ein Betreuungsverfahren einbezogen. In der Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich Wünsche schriftlich festlegen, die im Fall eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht berücksichtigt werden sollen, zum Beispiel welche Person Sie sich als Betreuer(in) wünschen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Quelle: Caritas